VBW und VSM begrüßen die neue Förderrichtlinie für die nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen

Freitag, 6. Dezember 2019 - 14:00

 

Hamburg 06.12.2019: Das Bundesverkehrsministerium veröffentlichte heute im Bundesanzeiger die überarbeitete Förderrichtlinie für die Modernisierung von Binnenschiffen. Darin wurden auch einige der Vorschläge aufgegriffen, die die vier Verbände (Bundesverband der öffentlichen Binnenhäfen, Bundesverband der Selbstständigen Abt. Binnenschifffahrt, Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen und der Verband für Schiffbau und Meerestechnik) im letzten Jahr dem Ministerium überreicht hatten.

Insbesondere wurden folgende Vorschläge in die neue Förderrichtlinie aufgenommen:

-              Förderpauschalen für die Nachrüstung mit Abgasnachbehandlungssystemen

-              Erhöhung der Fördersätze für elektrische Antriebe um zehn Prozentpunkte

Darüber hinaus gibt es eine leichte Erhöhung der Förderpauschalen für Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen und einige Einbaupauschalen wurden ebenfalls moderat erhöht.

Damit neue Motoren förderfähig sein können, mussten sie bisher alle Grenzwerte des ZKR II Standards um 30% übererfüllen. Künftig müssen neue Motoren einen NRMM Grenzwert um 5% und einen weiteren um 10% übererfüllen. Auch wenn es eine Erhöhung um rund 10 €/kW gegeben hat, bleibt die Motorenförderung mit 37 €/kW aber deutlich hinter dem zurück, was die Verbände für notwendig halten.

VBW und VSM begrüßen dennoch die neuen Regelungen, da sie ein wichtiger Schritt hin zu einer attraktiveren Förderung sind. Auch der Ansatz der Technologieoffenheit der Förderrichtlinie wird ausdrücklich begrüßt.

Der vom Bundesverkehrsminister bei der Vorstellung des Masterplans angekündigte „große Wurf“ ist diese Novelle jedoch nicht. VBW und VSM sind der Auffassung, dass auch unter dem EU-Förderregime der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)” mehr an Förderung möglich gewesen wäre.

„Wir werden uns deshalb weiter dafür einsetzen, dass neben den Bemühungen, in Brüssel für 2021 ein umfassendes Förderprogramm genehmigen zu lassen, auch als Plan B weiter an einer Novelle der jetzigen Förderrichtlinie gearbeitet wird. Wir wollen, dass der ganze Spielraum der AGVO genutzt wird, falls die Notifizierung eines umfassenderen Förderprogramms bei der EU-Kommission zu 2021 nicht klappen sollte.“ erklärte Ragnar Schwefel, Leiter des Berliner Büros des VSM.