IMO Aktuell

Der VSM informiert über aktuelle Entwicklungen des maritimen Völkerrechts

Die International Maritime Organization (IMO) hat auf letzten Sitzungen des Marine Environment Protection Committee (MEPC) und des Maritime Safety Committee (MSC) wichtige Entscheidungen zum maritimen Umweltschutz und zur Schiffsicherheit getroffen:

  • Energie Effizienz Design Index (EEDI): Auf der Grundlage von ausführlichen Untersuchungen, die in Zusammenarbeit von europäischen Schiffbauversuchsanstalten und CESA durchgeführt wurden, konnten die EEDI-Anforderungen für RoRo-Schiffe modifiziert werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Phase 2 Anforderungen durch kompetente Bauwerften konventionell erfüllt werden können und für Phase 3 ein Umstieg auf alternative Kraftstoffe unumgänglich bleibt.
  • Schwefelgrenzwerte (SOx): Da durch umfangreiche IMO-Studien nachgewiesen wurde, dass neben praxistauglicher Entschwefelungstechnologien weltweit hinreichende Mengen schwefelarmer Treibstoffe zur Verfügung stehen, wird ab 1. Januar 2020 für Schiffstreibstoffe auch international ein maximaler Schwefelgehalt von 0,5% gelten. Darüber hinaus hat die IMO die Arbeit aufgenommen, zukünftig in der Arktis keine Schwerölnutzung mehr zu gestatten und damit dieses sensible Seegebiet der Antarktis gleichzustellen.
  • Stickoxid-Kontrollgebiete (NOx): Ab dem 1. Januar 2021 wird der Tier III Standard von MARPOL Annex VI für neue Schiffe in Nord- und Ostsee gelten. Durch eine Ausnahmeregelung können in NECA gelegene Werften jedoch weiterhin Schiffstypen bauen und reparieren, die für den Einsatz außerhalb von NECAs vorgesehen sind. Für diese Schiffe sind Transferfahrten (inklusive eventuell notwendiger Probefahrten) nach Tier II-Standard zulässig, sofern diese auf direktem Wege erfolgen und keine Be- und Entladevorgänge stattfinden. Hierdurch bleiben Werften an Nord- und Ostsee auch in diesem Marktsegment wettbewerbsfähig.
  • Ballastwasser-Management (BWM): Die „International Convention for the Control and Management of Ship’s Ballast Water and Sediments“ ist am 8. September 2017 in Kraft getreten, jedoch wurden die sich hieraus ergebenden Nachrüstungsverpflichtungen um zwei Jahre aufgeschoben.
  • Für den Personaltransfer in Windparks gelten seit 2017 „Interim Recommendations on the safe carriage of more than 12 industrial personnel on board vessels engaged on international voyages“. Auf Basis dieser Empfehlungen können mehr als zwölf seediensttaugliche Offshore-Techniker (Industrial Personnel = IP) auf einem Frachtschiff transportiert werden. Das Sub-Committee „Ship Design and Equipment“ (SDC) hat nun die Arbeit an einem IP Code aufgenommen, der im Rahmen einer neuen SOLAS-Kapitels 2024 international verbindlich werden wird.
  • Leckstabilität von Fahrgastschiffen: Der Schiffsicherheitsausschuss (MSC) für alle Fahrgastschiffstypen und –Größen eine deutliche Anhebung des erforderlichen Unterteilungsindex R beschlossen sowie die für die einheitliche Umsetzung notwendigen „Explanatory Notes“ revidiert. Hierdurch wird für neue Bauverträge ab 1. Januar 2020 eine verbesserte Leckstabilität bei Kollision sowie Grundberührung und Strandung erreicht.
  • Für alle geschlossenen Überlebensfahrzeuge ist sicherzustellen, dass auch große Einheiten, die heutzutage mehr als 400 Personen aufnehmen, schnell beladen werden können und eine langfristig bewohnbare Atmosphäre gewährleistet bleibt. Hierzu wurden bei SSE 5 neue CO2-Grenzwerte und Belüftungskriterien eingeführt.

Zusammenfassende Informationen zu diesen regulatorischen Entwicklungen sind über die nebenstehenden Hyperlinks und Downloads verfügbar. Für vertiefte Hintergrundinformationen und Beteiligungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte Herrn Dr. Marquardt unter 040 / 280152-34 oder marquardt@vsm.de.