VSM Mitteilungen I/2017
VSM Mitteilungen I/2017
Liebe Leserinnen und Leser,
anbei erhalten Sie als Mitglieder die aktuellen, quartalsweisen VSM MITTEILUNGEN mit allgemeinen Informationen zu Schiffbau & Meerestechnik.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre VSM CREW
Inhaltsverzeichnis
TERMINE ALLGEMEIN:
- Wirtschaftstag der Regionalen Botschafterkonferenz, 06.04.2017: Colombo Sri Lanka
- Gesprächsplattform Abgasminderung/Abgasnachbehandlung/Umwelttechnik für Binnenschiffe von DST, VBW und VSM, 10.04.2017: Duisburg, Dammstraße 15-14
- VSM FG Binnen- und Küstenschiffbau, 27.04.2017: MS Sanssouci, Treptower Hafen, Berlin
- SEA Europe Market Forecast Workshop, 10.05. 2017: The aim of the workshop, which will consist of presentations in plenary and discussions in small groups (focused on issues such as Digitalisation, Green Technologies and Safety), is to discuss what will be the impact of new technologies in the whole maritime sector and how to take it into consideration for newbuilding requirements forecasting. Please register before 21 April to: df@seaeurope.eu
- Benefiz Fußball Turnier des FC Bundestag mit VSM United, 16.05.2017: Hanns Braun-Stadion im Olympiapark, Berlin
- JOULES Final Conference of the EU research project JOULES, 17.05.2017: Historischer Speicherboden, Hamburg, Deutschland
- VSM AK Innenausbau, 19.05.2017: VSM Hamburg, Deutschland
- VSM Mitgliederversammlung, 22. 05. 2017: Hotel Atlantic, Hamburg
- VSM Jahrespressekonferenz, 23. 05. 2017: VSM Hamburg
- VSM Rechtsausschuss, 09.06.2017: Neue Jadewerft GmbH, Wilhelmshaven
- VSM Arbeitskreis Ausbildung 09.06.2015: Fr. Fassmer GmbH & Co. KG, Berne/Motzen
VSM AKADEMIE
Der VSM bietet unter dem Dach der VSM Akademie ein breitgefächertes Fortbildungsprogramm mit zahlreichen Veranstaltungen zu aktuellen, für die Branche relevanten Themen.
- VSM Akademie Seminar, 05. 05. 2017: Update Vergaberecht 2017, Ort: VSM, Hamburg (nur für VSM-Mitglieder)
- VSM Akademie Seminar, 18. 05. 2017: ISO Normen und DIN Vorschriften für den Schiffbau, Ort: VSM, Hamburg,
Weitere Informationen zu den oben genannten Veranstaltungen finden Sie auf der VSM Webseite.
Der VSM veranstaltet am Freitag, den 5. Mai 2017 in Zusammenarbeit mit der auf Vergaberecht spezialisierten Sozietät SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte für seine Mitglieder nun bereits zum fünften Mal das Seminar
„Update Vergaberecht 2017"
Die Vergabe öffentlicher Aufträge – Fallstricke, Tricks und Praxistipps“
Beginn: 10:30 Uhr – Ende: ca. 15:30 Uhr
Veranstaltungsort: VSM, Steinhöft 11, 20459 Hamburg
Ziel der Veranstaltung ist, Unternehmen vergaberechtliche „Segelanweisungen“ für die rechtssichere Teilnahme an Vergabeverfahren an die Hand zu geben und so ihre Zuschlagschancen zu erhöhen. Gleichzeitig werden die aktuellen vergaberechtlichen Gesetzesänderungen dargestellt. Abgerundet wird das Seminar mit einem umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Fallbeispiele aus der Praxis.
Um den größtmöglichen Nutzen der Veranstaltung zu erreichen, bitten wir Sie, uns konkrete themenspezifische Problem- und Fragestellungen aus Ihrer täglichen Praxis bis spätestens zum 21. April 2017 ebenfalls an untenstehenden Kontakt zu übermitteln.
Tagesordnung und Anmeldeformular finden Sie hier
Mit dem dramatischen Einbruch der weltweiten Auftragseingänge in 2016 stehen Werften und Zulieferer unter großem Druck. Insbesondere im Frachtschiff- und Offshore-Sektor herrscht Flaute. In gesunden Nischenmärkten dagegen sind die Auftragsbücher voll.
Eine Powerpoint-Präsentation mit detaillierten Daten finden Sie auf der VSM Webseite.
Geschäftsanbahnungsreise Iran 2017 vom 12. bis 17. Mai 2017: Nach einer zweijährigen Rezession führte die teilweise Aufhebung der Sanktionen Anfang 2016 zu einer Belebung der iranischen Wirtschaft. Es gibt einen Nachhol- und Modernisierungsbedarf in nahezu allen Bereichen. Aufgrund des technischen Knowhows und der bereits jahrzehntelangen erfolgreichen Kontakte sieht der Iran in deutschen Unternehmen der maritimen Industrie einen wichtigen Geschäftspartner. Die vom VSM als Fachpartner begleitetet Geschäftsanbahnungsreise nach Teheran und Bandar Abbas bietet deutschen Unternehmen aus den Bereichen Schiffbau, Meeres- und Offshore-Technik die Möglichkeit, im Rahmen von Präsentationsveranstaltungen und B2B-Gesprächen neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der VSM-Webseite.
Geschäftsanbahnung Kanada 2017 vom 18. bis 22. September 2017 : Kanada will seine Marineflotte modernisieren und zeitgleich Schiffe zur zivilen Nutzung bauen. 2010 wurde diesbezüglich die National Shipbuilding Strategy vorgestellt, wonach Investitionen in Höhe von etwa 30 Mrd. CAD in Aussicht gestellt wurden. Die damit zusammenhängenden erhöhten Investitionsleistungen Kanadas in den Bereichen Schiffbau und Häfen und dem Ausbau von international tätigen Forschungseinrichtungen eröffnen deutschen Unternehmen Chancen in der maritimen Wirtschaft in Kanada. Deshalb führt die Deutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer eine Delegationsreise zum Thema „Maritime Wirtschaft“ nach Vancouver, BC und Montreal, QC, bzw. Quebec City, QC oder Halifax, NS durch. Die vom VSM beantragte und begleitete Reise wird als Teil des Markterschließungsprogramms für KMU des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf der VSM-Webseite.
Die NEVA ist eine internationale Fachausstellung und Konferenz für Schiffbau, Meerestechnik sowie Hafenausrüstung und die wichtigste Schiffbaufachmesse in Russland. Veranstalter eines German Pavilions ist die Hamburg Messe und Congress GmbH.
Weitere Informationen und Anmeldung:
http://hamburg-messe.de/aussteller/auslandsveranstaltungen/?action=kurzinfos&va_id=684
Anmeldeschluss: 24. Juni 2017
Mit deutlicher Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments grünes Licht für Ceta gegeben.
Die Volksvertreter Europas zeigen damit klare Kante gegen die Abschottungstendenzen und setzen eine regelbasierte und liberale Handelspolitik dagegen.
BDI-Präsident Dieter Kempf warnte, die Globalisierung auf Grundlage der westlichen Werte zu gestalten und nicht anderen den Kurs zu überlassen: „Gerade der angekündigte Abschottungskurs der USA unter Präsident Donald Trump gibt Anlass, faire Regeln durchzusetzen. Europa darf den Protektionisten nicht das Feld überlassen.“
Mit dem Votum im Februar 2017 hat die EU den Weg für die vorläufige Anwendung des bilateralen Freihandelsabkommens mit Kanada frei gemacht. Angewendet werden die meisten Teile des Vertrages nun wahrscheinlich ab April oder Mai 2017, je nachdem wie schnell auch die kanadische Seite die als sicher geltende Zustimmung gibt. Ab dann tritt Ceta nahezu vollständig in Kraft. Alleine durch den nahezu kompletten Zollabbau entfallen künftig jedes Jahr Kosten von mehreren 100 Millionen Euro. Nicht vorläufig angewendet werden insbesondere die Regelungen zum Investitionsschutz einschließlich des Investitionsgerichtshofes sowie zum Marktzugang für Investitionen, sofern Portfolioinvestitionen betroffen sind.
Scheitert Ceta doch noch?
Endgültig und vollständig in Kraft gesetzt wird das Abkommen erst nach der Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten. Dieser Prozess kann erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Aufgrund der kritischen Debatte in einigen Mitgliedstaaten und angesichts der rund 40 Parlamente, die dem Abkommen in Europa zustimmen müssen, könnte die abschließende Ratifizierung auch scheitern.
Einige belgische Regionen haben bereits 2016 angekündigt, die abschließende Annahme von Ceta durch Belgien zu verhindern, wenn nicht Vertragsinhalte zum Investorenschutz geändert werden. Außerdem will Belgien vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, ob die Ceta-Regelungen zum Investitionsschutz mit EU-Recht vereinbar sind. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht zwar einen Eilantrag gegen die Unterschrift Deutschlands unter Auflagen abgelehnt. Das Urteil in der Hauptsache steht allerdings noch aus. Wenn die Ratifizierung in einem Mitgliedstaat scheitert, würden die noch nicht angewendeten Bereiche des Abkommens niemals in Kraft treten.
Quelle: BDI
Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgestellte "Maritime Agenda 2025" beschlossen.
Mit der ressortübergreifenden Strategie setzt die Bundesregierung einen langfristig angelegten Rahmen für eine konsequente Zukunftspolitik zur Stärkung des maritimen Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Zu dem Kabinettsbeschluss sagte der Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer: "Wir brauchen eine breit angelegte Innovationsoffensive, damit die maritime Branche auch in Zukunft gut im internationalen Wettbewerb aufgestellt ist. Deshalb wollen wir den maritimen Standort Deutschland weiterentwickeln. Die Agenda ist dafür der zentrale Leitfaden."
Die "Maritime Agenda 2025" benennt insgesamt neun zentrale Handlungsfelder der maritimen Wirtschaftspolitik, um die Innovationskompetenz der stark mittelständisch geprägten Branche angesichts neuer Herausforderungen z.B. im Klima- und Umweltschutz oder durch die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung der Wirtschaft zu stärken. Das Strategiepapier umfasst unter anderem folgende Bausteine: Technologieführerschaft sichern, neue Zukunftsmärkte eröffnen, die maritime Energiewende voranbringen sowie die Chancen von Industrie 4.0 nutzen. Zur Umsetzung dieser Ziele enthält die Agenda einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Instrumentenkatalog.
Staatssekretär Beckmeyer: "Die maritime Wirtschaft ist seit jeher eng verflochten. Im Zuge der Digitalisierung erleben wir, dass sich Produktions- und Dienstleistungsprozesse zunehmend vernetzen. Dieser Wandel muss sich auch in der maritimen Politik widerspiegeln. Wir wollen die maritime Wirtschaft dabei unterstützen, ganze Wertschöpfungsketten zu entwickeln und so weltweit erfolgreich zu agieren. Deshalb ist es wichtig, dass alle Ressorts hier mit im Boot sind."
Die "Maritime Agenda 2025" kann unterhttp://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/maritime-agenda-2025,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden.
Hamburg 11.01.2016: Mit der Maritimen Agenda 2025 unterstreicht die Bundesregierung die herausragende Bedeutung der maritimen Wirtschaft für die Zukunft der Bundesrepublik Deutschland. Der VSM begrüßt dies ausdrücklich und hofft, dass die Agenda dazu beitragen wird, diese Erkenntnis auch in der breiten Öffentlichkeit zu verankern.
Die Agenda spricht alle zentralen Handlungsfelder an und gibt einen guten Überblick über den gegenwärtigen Aktionsradius der maritimen Politik.
Derzeit wird aber auch deutlich, in welch dynamischem globalen Marktumfeld die maritime Wirtschaft agiert. Der schwache Welthandel und der Verfall der Rohstoffpreise belasten den maritimen Weltmarkt schwer. Aufgrund der hohen strategischen Bedeutung der maritimen Wirtschaft reagieren viele Nationen mit Marktinterventionen ungeahnten Ausmaßes und immer neuen protektionistischen Maßnahmen. Dies bedroht auch die bislang erfolgreiche deutsche Schiffbauindustrie. Deutsche Unternehmen, die sich mit Know-how, Innovationen, neuer Technologie und höchster Qualität im Wettbewerb durchsetzen, treten immer häufiger gegen die Industriepolitik ganzer Staaten und nicht nur gegen einzelne Unternehmen an.
Diese Entwicklungen werden von der Maritimen Agenda nur in Teilen aufgegriffen. Die Situationsanalyse und dementsprechend die erforderlichen Antworten greifen noch zu kurz.
Der VSM begrüßt es darum sehr, dass sowohl eine derzeit nicht vorliegende dezidierte Wertschöpfungsanalyse für die gesamte Maritime Wirtschaft in Deutschland zügig erarbeitet werden soll und dass eine Nachsteuerung mit Blick auf neue und veränderte Herausforderungen ausdrücklich in Aussicht gestellt wird.
VSM-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Lüken erklärte: „Der Beschluss einer Maritimen Agenda durch das Bundeskabinett sendet ein wichtiges Signal für Deutschland. Gemeinsam müssen wir in den kommenden Monaten und auch nach der Bundestagswahl im September dafür sorgen, dass wir das Ziel einer starken maritimen Wirtschaft für unser Land auch erreichen und durch geeignete Rahmenbedingungen absichern. Insbesondere zur von uns schon vor der letzten Maritimen Konferenz geforderten und vom Maritimen Koordinator ebenfalls betonten Innovationsoffensive brauchen wir schnell Butter bei die Fische.“
Die Europäische Kommission hat den Länderbericht Deutschland veröffentlicht. Neben Lob zum stabilen Wirtschaftswachstum und zur niedrigen Arbeitslosigkeit gab es auch Tadel – für mangelnden Reformeifer und makroökonomische Ungleichgewichte.
Die EU-Kommission sieht die deutsche Wirtschaft auf dem richtigen Weg. Die Wachstumsdynamik dürfte sich nach einem Anstieg von 1,9 Prozent im Jahr 2016 fortsetzen. Die Investitionen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt erreichten wieder die 20-Prozent-Marke und steigen weiterhin moderat. Die öffentliche Verschuldung ist auf einem soliden Abwärtspfad. Wermutstropfen bleiben der Leistungsbilanzüberschuss und die geringe Reformfreude.
Der deutsche Leistungsbilanzüberschuss von 7,5 Prozent im Betrachtungsjahr 2015 und einem weiteren Anstieg auf knapp neun Prozent 2016 liegt zum wiederholten Male über dem Schwellenwert von sechs Prozent. Die EU-Kommission sieht darin ein wirtschaftliches Ungleichgewicht, denn im Vergleich zur erfolgreichen Exportwirtschaft hinkt die Binnennachfrage hinterher. Angesichts globaler Unsicherheiten halten sich Unternehmen mit Investitionen und die Haushalte mit Konsumausgaben zurück. Das wird sich kurzfristig auch nicht ändern. In dieser Lage müsste die Politik national und europaweit die Bedingungen für öffentliche und private Investitionen verbessern. Der Schlüssel dazu wären weniger Bürokratie, Vorfahrt für den digitalen und den Energiebinnenmarkt sowie mehr Mittel für Verkehrsinfrastruktur.
Kommission fordert größere Reformanstrengungen von Deutschland
Gerade bei den notwendigen Reformen zeigt Deutschland laut EU-Kommission wenig Ehrgeiz. In der Implementierung der sogenannten „Länderspezifischen Empfehlungen“ aus dem Jahr 2016 gab es nur geringe Fortschritte. Dem Sektor Innovation und Bildung schenkt die Bundesregierung zu wenig Aufmerksamkeit, das Potenzial der öffentlichen Investitionen schöpft sie nicht aus, das Steuersystem ist kompliziert und ineffizient, in der Rentenversicherung gibt es Fehlanreize. Die Aufgabenliste aus Brüssel ist lang - und die Bundesregierung hat sie nicht zufriedenstellend abgearbeitet.
Der Länderbericht enthält zahlreiche Reformprioritäten, die im Mai Teil der neuen Länderspezifischen Empfehlungen sein werden. Darunter finden sich auch zahlreiche Punkte, die der BDI und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Brüssel vorangetrieben hatten. Die Kommission regt etwa an, eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung einzuführen, um das Produktivitätswachstum zu steigern. Sie fordert auch stärkere Anreize für einen späteren und flexibleren Renteneintritt, um angemessen auf die alternde deutsche Bevölkerung zu reagieren. All diese Reformen wären das beste Rezept zur Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte. (Quelle: BDI)
Im Jahr der Bundestagswahl sieht sich die Bundesrepublik Deutschland konfrontiert mit Ungewissheiten in der transatlantischen Partnerschaft, mit Migrationsbewegungen aus verschiedenen Teilen der Welt sowie mit anhaltenden Differenzen innerhalb der Europäischen Union. In diesen unruhigen Zeiten möchte der BDI der Bundespolitik Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben und damit zum Gelingen der im Herbst 2017 anstehenden Neujustierung der politischen Agenda beitragen.
Die Digitalisierung der Wirtschaft, Globalisierung und Welthandel oder Energie- und Klimapolitik sind nur einige der Themen, die aus Sicht der deutschen Industrie analysiert werden. Der BDI bietet insgesamt 173 Handlungsempfehlungen zu industrierelevanten Politikfeldern an.
Neue EU-Trade Secrets-Richtlinie zum Schutz von vertraulichem Know-how und Geschäftsgeheimnissen verabschiedet
Für viele Unternehmen ist die wirtschaftliche Bedeutung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sehr groß, für manche geradezu existentiell. Allerdings bestehen in der Praxis enorme Schwierigkeiten, innerhalb der gesetzlichen zulässigen Grenzen effektive Schutzmaßnahmen für diese Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu treffen.
Mit der nunmehr verabschiedeten EU Richtlinie 2016/943 „über den Schutz vertraulichen Know-Hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ werden nun die Vorschriften zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen innerhalb der EU erstmalig weitgehend harmonisiert.
Die Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis zum 06. Juni 2018 in nationales Recht umgesetzt werden muss, enthält erstmals eine Definition, was als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu werten ist. Als wesentlichen Fortschritt in der neuen Regelung wird gewertet, dass künftig auch geistiges Eigentum, für das kein formeller Schutz durch Patente oder Urheberrecht bislang existierte, nun rechtlich abgesichert wird. Zudem stellt die Richtlinie klar, wann der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in rechtswidriger Form vorliegt. In diesem Zusammenhang definiert sie, welche Rechtsmittel den Inhabern von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei einer Verletzung zur Verfügung stehen. Dazu gehören vor allem Unterlassungsansprüche und die Vernichtung von Dokumenten, Gegenständen, Materialien, Stoffen oder elektronischen Dateien, die Aufschluss über das Geschäftsgeheimnis geben. Auch Ansprüche auf Schadenersatz sind in der Richtlinie geregelt.
https://ec.europa.eu/growth/industry/intellectual-property/trade-secrets_de
Das Steuerrecht flankiert im guten Fall das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu erhöhen. Um zeitgemäße Konzernstrukturen nicht zu behindern, muss allerdings das Unternehmenssteuerrecht durchgreifend modernisiert werden.
Die öffentlichen Haushalte entwickeln sich ungeachtet der politischen Herausforderungen infolge der Flüchtlingsströme äußerst positiv. Bund, Länder und Gemeinden erzielen aktuell und voraussichtlich auch in den kommenden Jahren wiederholt Überschüsse. Dies führt dazu, dass zum einen die mittelfristigen Haushaltsziele eingehalten werden können. Zum anderen führt die positive Entwicklung zu einem kontinuierlichen Rückgang der staatlichen Verschuldungsquote von derzeit 71,5 auf 61 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2019.
Die gute Haushaltslage verdankt der Fiskus unter anderem den Rekordsteuereinnahmen der letzten Jahre. Diese sind unter anderem das Ergebnis des wirtschaftlichen Erfolgs der Unternehmen und Deutschland. Damit das so bleibt, sind die Unternehmen auf eine verlässliche und wettbewerbsfähige Gesetzgebung angewiesen, die Investitionen und Innovationen voranbringt.
Das Steuerrecht muss umso mehr das wirtschaftspolitische Ziel einer höheren Wettbewerbsfähigkeit flankieren. Dies erfordert einen steuerrechtlichen Rahmen für zeitgemäße Unternehmensstrukturen. Hierzu muss das Unternehmenssteuerrecht durchgreifend modernisiert werden. Im Vordergrund stehen im ersten Schritt keine steuerliche Entlastungen, sondern vielmehr steuerpolitische Strukturreformen. Es bedarf einer Weiterentwicklung des Steuerrechts mit Blick auf ein weitgehend rechtsformneutrales System sowie eine steuerpolitische Ausrichtung auf eine rein gewinnorientierte Unternehmensbesteuerung. Es gilt die unsystematischen ertragsunabhängigen Elemente, die die Unternehmenssubstanz besteuern, schrittweise zurückzuführen.
Neben einfachen Regelungen brauchen Unternehmen auch einen praxisgerechteren Vollzug durch die Finanzverwaltung. Erste notwendige Schritte hierzu sind zeitnahe Betriebsprüfungen, Vereinfachungen im Vollzug und Rechtssicherheit durch die Parallelität von Gesetzen und Verwaltungsverordnungen. Das deutsche Steuerrecht muss die Unternehmen bei Exporten und Investitionen unterstützen. In diesem Sinne ist die Politik in der internationalen Diskussion über „BEPS - Base Erosion and Profit Shifting" gefordert, die Position von deutschen Unternehmen im globalen Wettbewerb zu stärken sowie deutsches Steuersubstrat und Steuerdaten zu schützen.
Was ist zu tun?
Zusätzliche Steuerbelastungen sind zu verhindern.
Der Innovationsstandort ist durch ein international vergleichbares Belastungsniveau zu stärken.
Ertragsunabhängige Elemente müssen aus dem Unternehmenssteuerrecht entfernt werden.
Die Unternehmensbesteuerung muss weiter modernisiert werden.
Die Kooperation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung muss gestärkt und weiter ausgebaut werden mit dem Ziel der zeitnahen Betriebsprüfung und dem weiteren Abbau der Steuerbürokratie.
Das internationale Netz der Doppelbesteuerungsabkommen muss mit dem Ziel einer effektiven internationalen Wirtschaftspolitik weiter ausgebaut werden.
(Quelle: BDI)
- Christian K. Murach tritt in den Ruhestand
- Andreas Ufer wechselt die Position in der Geschäftsführung
- Claudia Schneider neu in die Geschäftsführung bestellt
In der Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank kommt es zu personellen Veränderungen: Der Geschäftsführer für den Bereich "Transportsektoren und Treasury" der KfW IPEX-Bank, Christian K. Murach, tritt mit Ablauf des 16. März 2017 in den Ruhestand. Seine Nachfolge übernimmt zum 17. März 2017 Andreas Ufer, der zuvor innerhalb der Geschäftsführung für den Bereich "Risikosteuerung" zuständig war. Zur neuen Geschäftsführerin für den Bereich "Risikosteuerung" wurde zum 17. März 2017 Claudia Schneider bestellt. Gleichzeitig übernimmt sie von Andreas Ufer die Funktion des CRO (Chief Risk Officer). Bisher war sie als Generalbevollmächtigte für die KfW IPEX-Bank tätig.
Komplettiert wird die Geschäftsführung durch Klaus R. Michalak und Markus Scheer, die in ihren bisherigen Rollen als Vorsitzender der Geschäftsführung, CFO und zuständig für den Bereich "Finanzen, Produkte und Stab" bzw. als Mitglied der Geschäftsführung und zuständig für den Bereich "Industriesektoren" verbleiben.
"Im Namen des KfW-Vorstands wie auch des Aufsichtsrats der KfW IPEX-Bank danke ich Herrn Murach für seine jahrzehntelange engagierte Arbeit in verschiedenen Positionen innerhalb der KfW. Besonderer Dank gilt ihm dafür, die Ausgründung der KfW IPEX-Bank in führender Rolle maßgeblich begleitet zu haben. Durch sein Mitwirken hat sich die Bank als Spezialfinanzierer zur Unterstützung der deutschen und europäischen Wirtschaft bei Kunden und ihren Konsortialpartnern als verlässlicher Player etabliert," kommentiert Dr. Norbert Kloppenburg, Vorstandsmitglied der KfW und Aufsichtsratsvorsitzender der KfW IPEX-Bank GmbH und fügt hinzu: "Durch eine vorausschauende Nachfolgeregelung steht die KfW IPEX-Bank weiter unter einer markterfahrenen Geschäftsführung, die für Kontinuität sorgt".
Claudia Schneider gehört seit 1997 mit einer vierjährigen Unterbrechung der KfW an, hatte dort verschiedene Führungspositionen inne und ist seit dem Jahr 2015 Generalbevollmächtigte der KfW IPEX-Bank. Andreas Ufer ist seit 1988 in der Export- und Projektfinanzierung der KfW tätig, seit 2015 als Mitglied der Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank.
Christian K. Murach ist 1984 in die KfW eingetreten und hat nach langjähriger Tätigkeit auf verschiedenen Positionen in der KfW Bankengruppe in den zurückliegenden Jahren vor allem die strategische Ausrichtung der Export- und Projektfinanzierung maßgeblich mitgestaltet. An der Vorbereitung der Ausgliederung der KfW IPEX-Bank hat er seit 2004 als Mitglied der Geschäftsleitung mitgewirkt, ab der Ausgründung als rechtlich selbständige Tochtergesellschaft im Jahr 2008 als Mitglied der Geschäftsführung. In dieser Position hat er zur Etablierung der neugegründeten KfW IPEX-Bank in ihren Märkten entscheidende Beiträge geleistet, und die von ihm verantworteten Bereiche sehr erfolgreich geleitet.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (NIP) eine neue Maßnahme zur Marktaktivierung. Technisch ausgereifte Produkte sollen damit am Markt wettbewerbsfähig werden. Mit dem ersten Förderaufruf werden Brennstoffzellenfahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr und in Fahrzeugflotten sowie der zu deren Betrieb notwendigen Betankungsinfrastruktur gefördert. Ein nachweisbarer Umweltnutzen ist Voraussetzung für eine Bewilligung. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) koordiniert das Programm im Auftrag des Bundes.
Folgende Produkte können gefördert werden:
• Fahrzeuge (Straße, Schiene, Wasser) und Flugzeuge mit einem Brennstoffzellenantrieb und die zugehörige Betankungs- und Wartungsinfrastruktur,
• mit erneuerbarem Strom betriebene Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff,
• Sonderfahrzeuge in der Logistik mit einem Brennstoffzellenantrieb und die zugehörige Betankungs- und Wartungsinfrastruktur,
• Brennstoffzellenbasierte, nicht-stationäre Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen
• Brennstoffzellenbasierte, autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastruktur
Die Förderrichtlinie und der erste Förderaufruf stehen ab sofort auf der NOW-Homepage zur Verfügung. Mehr zum Förderprogramm und zum Antragsverfahren finden Sie auf EasyOnline, dem Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes.
Wichtige Links:
NOW Homepage: https://www.now-gmbh.de/de/nationales-innovationsprogramm/foerderprogramm
Bekanntmachung des BMVI: https://www.now-gmbh.de/content/2-nationales-innovationsprogramm/2-foerderprogramm/bundesanzeiger_nip2-frl-ma.pdf
Neue Notifizierung 2017/82/D
Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregelungen unterliegen
Kategorie : Seetransport und Binnenschifffahrtstransport
Zusammenfassung : Die Verordnung regelt die Sicherheitsanforderungen an Traditionsschiffe. Im Einzelnen enthält sie Vorschriften zu folgenden Punkten:
-Bauweise der Schiffe, Unterteilung und Stabilität, Maschinen und elektrische Anlagen
-Brandschutz
-Ausstattung mit Rettungsmitteln
-Funkausrüstung
-Navigationsausrüstung
-Sichere Schiffsbetriebsführung
-Meeresumweltschutz
-Medizinische Versorgung
-Registrierung der an Bord befindlichen Personen
-Anforderungen an Segelschulungsschiffe
Der Entwurfstext dieser Notifizierung ist bereits in der Originalsprache eingetroffen. Die übersetzungen werden innerhalb von zwei bis fünf Wochen zur Verfügung stehen
Mehr Details unter folgender Adresse :
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/nview.cfm?p=2017_82_DE_DE
- Die Gesellschaftsform der Lloyd Werft Bremerhaven wurde mit Wirkung zum 31.01.2017 von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH geändert. Sämtliche allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Verkaufs- und Lieferbedingungen usw. bleiben unverändert gültig.
- Der bisherige Bremerhavener Standort der BVT Bremen GmbH & Co. KG firmiert mit Wirkung vom 01.12.2016 als German Mechanics & Offshore GmbH.
MEYER WERFT:
Thomas Weigend wird zum neuen Geschäftsführer der Meyer Werft berufen. Er leitet heute als Geschäftsleitungsmitglied die Verkaufs- und Entwicklungsaktivitäten (Sales & Design) der drei Werften in Papenburg, Rostock und Turku.
Paul Bloem ist nicht mehr Personalleiter der Meyer Werft: Er wird künftig den neuen Geschäftsbereich „,Politik und Unternehmenskommunikation“ der Werftengruppe Meyer Neptun verantworten.
Anna Blumenberg ist Mitglied der Geschäftsleitung und neue Personalleiterin bei der Meyer Werft.
PETERS WERFT:
Peter Sierk ist in die Geschäftsführung der Peters Werft aufgenommen worden. Zu seinem Verantwortungsgebiet gehören Vertrieb, Kooperationen und der kaufmännische Bereich.
MV WERFTEN:
Richard Gruenhagen hat die neue Position als Geschäftsführer Finanzen und Administration bei MV WERFTEN übernommen. Als CFO verstärkt er ab sofort die Unternehmensspitze der Werftengruppe.
Die komplett überarbeitete Neuauflage der VDMA "Abgasgesetzgebung Diesel- und Gasmotoren" liegt in gedruckter Form und als PDF Datei vor. Die Broschüre präsentiert die wichtigsten Gesetze und Grenzwerte für Abgase von Diesel- und Gasmotoren in Schiffen, stationären Anlagen, mobilen Maschinen und Bahnen.
Download unter: http://mus.vdma.org/emission/-/article/render/15962955
Diese Normen sind zu bestellen unter: http://www.din.de/beuth
E DIN 83104:2017-02 |
Vorreiberverschlüsse für schwere Schiffstüren und Lukendeckel |
14 |
E DIN 83329:2017-02 |
Schiffe und Meerestechnik - Polypropylen-Faserseile aus Garnen nach dem Bastfaserspinnverfahren |
8 |
E DIN 83409:2017-03 |
Lüfterklappen, wetterdicht |
12 |
E DIN 83410:2017-03 |
Lüfterklappen-Einsätze - Aus Stahl und Aluminium |
9 |
E DIN 83417:2017-02 |
Seilluke; Nenngröße 300 |
12 |
E DIN 83418:2017-02 |
Leitrolle aufsteckbar, für Seilluke |
8 |
E DIN 83419:2017-02 |
Profildichtringe aus Elastomeren für Verschlussdeckel |
10 |
DIN 86209-1:2017-02 |
Versorgung von Schiffen mit LNG als Kraftstoff - Technische Lieferbedingungen und Prüfkriterien für Versorgungskupplungen – Teil 1: Trockenkupplungen |
19 |
E DIN 86251:2017-02 |
Absperrventile für den Schiffbau, aus Gusseisen, mit Flanschen, DN 15 bis DN 500 |
16 |
E DIN 86252:2017-02 |
Rückschlagventile für den Schiffbau, absperrbar, aus Gusseisen, mit Flanschen, DN 15 bis DN 500 |
16 |
DIN 86501:2017-02 |
Kopfstückventile aus Rotguss mit 24°-Anschluss für Bohrungsform W nach DIN 3861 |
14 |
DIN 86528:2017-02 |
Sicherungsbleche für Kopfstückarmaturen |
5 |
DIN 87311:2017-02 |
Handradschlüssel |
6 |
DIN 87314:2017-02 |
Vierkant-Einsteckschlüssel für Ablassverschraubungen |
6 |
DIN 87340:2017-02 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Nenngrößen, Bauteile-Übersicht |
13 |
DIN 87341:2017-02 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Einbau |
14 |
DIN 87343:2017-02 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Einschweißgelenke |
5 |
DIN 87344:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Aufsteckgelenke |
10 |
DIN 87346:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Lager |
6 |
DIN 87349:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Kegelradtriebe |
8 |
DIN 87350:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Schwenkbare Winkeltriebe |
7 |
DIN 87351:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Spindelverlängerungen, Aufsteck-Rohranschlüsse, Vierkant-Einschweißzapfen |
8 |
DIN 87352:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Schutzhauben für schwenkbare Winkeltriebe |
5 |
E DIN 87378:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Sinnbilder für schematische Darstellungen |
10 |
E DIN 87379:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Technische Lieferbedingungen, Konstruktions-Einzelheiten |
16 |
E DIN 87380:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Aufsteckgelenke, auskuppelbar |
13 |
E DIN 87381:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Spindelverlängerungen mit geradem Vierkant, Aufsteck-Rohranschlüsse, Vierkant-Einschweißzapfen |
9 |
E DIN 87382:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Durchführungen mit Winkeltrieb, wasserdicht |
8 |
E DIN 87383:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Zwischenbedienstellen |
8 |
E DIN 87384:2017-03 |
Gestängerohr-Fernbedienungen - Bedienstellen an der Wand, klappbar |
10 |
E DIN 87721-2:2017-03 |
Ablassverschraubungen - Teil 2: Ablassschrauben, Einschweißplatten |
8 |
E DIN 89950:2017-03 |
Nichtelektrische Positionslaternen für Seeschiffe und für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt - Übersicht, Hauptmaße, Bauteile |
34 |
E DIN EN ISO 18422:2017-03 |
Schiffe und Meerestechnik - Fahrzeuge der Binnenschifffahrt - Plakat mit Hinweisen zur Rettung, Wiederbelebung und Erstversorgung Ertrinkender (ISO 18422:2014); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 18422:2017 |
27 |
VG 85554:2017-01 |
Packungsschnur für Armaturen; Text Deutsch und Englisch |
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Fischfangflotte muss modernisiert werden, Mexiko ist als Markt für technische Schiffsausstattung interessant.
MEXICO CITY (NfA/GTAI)--Die mexikanische Werftenindustrie verfügt heute im Vergleich zu den 1980er-Jahren nur noch über einen Bruchteil ihrer Kapazität. Dabei hat das Land gute Voraussetzungen für den Schiffbau. Ein neues Gesetz soll nun die Werften stärken. Zudem kann in den kommenden Jahren eine höhere Nachfrage nach Arbeitsbooten im Zuge der Energiereform den Markt beleben. Für deutsche Unternehmen ist das Land als Markt für technische Schiffsausstattung interessant.
Der niedergehende Schiffbau war in den letzten Jahren wiederholt Thema im mexikanischen Parlament. Nach einem Gesetzentwurf sollen künftig heimische Werftbetriebe bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen bevorzugt werden und in den Genuss von Steuererleichterungen und weiteren Fördermaßnahmen kommen. Die Kommission für Häfen und Handelsmarine der Abgeordnetenkammer stimmte der Gesetzesvorlage bereits im Dezember zu, die Verabschiedung wird für das 1. Halbjahr 2017 erwartet.
Daneben schlug der mexikanische Unternehmensverband Consejo Coordinador Empresarial dem Finanzministerium im Juni, die Werften des Landes zu Zollfreizonen zu erklären, in denen die Einfuhr von Schiffsausstattung wie Kommunikationsausrüstung, Radaranlagen und Schiffsmotoren zunächst ohne Abgaben möglich wäre. Diese würden erst anfallen, wenn die montierten Schiffe im Inland verwendet werden, andernfalls blieben die Importe abgabenfrei. Bislang ist jedoch nicht bekannt, ob das Finanzministerium den Vorschlag weiter verfolgt.
Die mexikanischen Werften durchleben schwierige Zeiten. Laut einer Studie des Wirtschaftsministeriums ging der Umsatz der Branche von 2013 bis 2015 von 3,2 auf 1,9 Mrd Peso (MXN; rund 86 Mio EUR) zurück. Die Beschäftigung fiel im gleichen Zeitraum von 5.910 auf 4.053 Personen. Branchenvertreter machen das Fehlen staatlicher Anreize und die hohen Importe von Schiffen, Booten und anderen Wasserfahrzeugen für den Niedergang verantwortlich. Die Entwicklung steht im Kontrast zu den guten Voraussetzungen, die Mexiko für den Schiffbau hat - die allgemein wettbewerbsfähige Industrie, über 11.000 km Küstenlinien und die Lage zwischen Atlantik und Pazifik.
Derzeit hoffen die mexikanischen Werften auf eine Belebung ihres Geschäfts. Die 2013 angestoßene Energiereform öffnete die Offshore-Ölförderung für Privatfirmen, wodurch ein größerer Bedarf an Plattformen und Arbeitsschiffen entstehen kann. Der bisherige Staatsmonopolist Pemex hat seine Wasserfahrzeuge größtenteils im Ausland fertigen lassen. In den vergangenen zehn Jahren gab das Unternehmen lediglich 16 Schiffe in Mexiko in Auftrag, hauptsächlich in Werften des Marineministeriums. Die Schiffe und Boote der mexikanischen Fischfangflotte haben laut dem Seecluster des Bundesstaats Sinaloa einen großen Wartungs- und Modernisierungsbedarf. Das Durchschnittsalter der Vehikel betrage 20 Jahre. Der größte Teile der Flotte ist im Pazifik aktiv und auf den Garnelenfang spezialisiert. Auch der expandierende Tourismus kann die nationale Werftenindustrie fördern. Die Zahl an Kreuzfahrtgästen aus Mexiko nimmt laut dem Anbieter Princess Cruces jährlich um 3 bis 5% zu. Neue Anlagegestellen wie das zurzeit im Bau befindliche Terminal in Puerto Vallarta an der Pazifikküste erlauben es mehr Schiffen, Mexiko anzusteuern und dort möglicherweise auch Wartungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus hoffen die Verantwortlichen, dass mittelfristig das Transportaufkommen in mexikanischen Gewässern durch die geplanten Sonderwirtschaftszonen in vier Häfen des Landessüdens steigen wird. In Mexiko existieren rund 60 Werften, von denen allerdings nur 24 Schiffe und Boote bauen können. Fünf davon gehören zum Marineministerium. In den restlichen Anlagen ist lediglich die Wartung möglich. Die Fertigung der privaten Werften konzentriert sich auf kleine Fischerboote und Yachten, wobei einige Unternehmen durchaus größere Arbeitsschiffe herstellen können. Die Werften Astilleros Bender, Servicios Navales e Industriales und Talleres Navales del Golfo geben an, Schiffe mit einer Länge von 50 m und mehr fertigen zu können. Astilleros MIMSA, Astilleros Pergasa, Astilleros Progreso, Constructora y Reparadora de Buques und Tajoma Astillero haben bereits Schiffe mit einer Länge zwischen 25 und 46 m gebaut.
Momentan größtes Projekt der Branche ist der Neubau einer Werft des Unternehmens Diques Peninsulares. Dipensa errichtet seit Januar eine 44 Mio USD teure Anlage in Puerto Progreso im Bundesstaat Yucatán. Mittelfristig soll die Investition um weitere 27 Mio USD aufgestockt werden. Das Hauptdock wird 80 m lang sein. Die Firma will vorrangig Arbeitsschiffen und Plattformen der Erdölindustrie warten, hofft aber auch auf Aufträge aus der Fischerei und der Kreuzfahrt.
Hutchison Port Holdings, Eigentümer der Werft Talleres Navales del Golfo, kündigte im März an, 50 Mio USD in die Automatisierung des Schiffbaus zu investieren. Die Werft arbeitete Mitte 2016 an verschiedenen Aufträgen. Für Pemex fertigte sie die Schlepper Mixteco und Totonaca, nachdem sie bereits zuvor zwei ähnliche Schiffe ausgeliefert hatte. Zugleich wurden Arbeitsschiffe und Plattformen von privaten Ausrüstungsanbietern überholt, die als Auftragnehmer von Pemex fungieren. Talleres Navales del Golfo ist im Hafen von Veracruz beheimatet und mit rund 1.000 Mitarbeitern das größte mexikanische Werftunternehmen.
Der niedrigere Umsatz der mexikanischen Werften 2015 spiegelt sich in geringeren Einfuhren von Schiffskomponenten wider. Bei Boots- und Dockfendern sowie Schiffsankern und Draggen sind Anbieter aus China führend. Motoren stammen hauptsächlich von Lieferanten aus den USA, Schiffsschrauben aus Taiwan. Bei Radarausrüstung dominieren Anbieter aus Singapur, hier erlaubt die Statistik jedoch keine Unterscheidung nach verschiedenen Zwecken. Deutsche Anbieter sind lediglich bei Radaranlagen in größerem Umfang vertreten.
Die Einfuhr von Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Vorrichtungen lag 2015 bei rund 145 Mio USD und nahm damit um knapp 60% gegenüber dem Vorjahr ab. Deutsche Lieferanten lagen mit einem Anteil von 20,8 Mio auf dem dritten Rang hinter Spanien und den USA.
Internetadressen
Secretaría de Marina: www.gob.mx/semar
Cámara Mexicana de la Industria del Transporte Marítimo: www.cameintram.org
Puertos, Transporte y Carga: www.ptc.mx
Quelle: gtai/Florian Steinmeyer
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 20. Dezember 2016 die Förderrichtlinie zum Innovationsprogramm "Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungsindustrie in zivile Sicherheitstechnologien (DIVERS)" veröffentlicht. Mit dem Programm unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium Unternehmen der Verteidigungsindustrie bei der Diversifizierung in den angrenzenden Markt der zivilen Sicherheitstechnologien.
Die Förderung umfasst experimentelle Entwicklungsaktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen im Bereich ziviler Sicherheitstechnologien mit einem hohen praktischen Anwendungspotenzial. Besondere Bedeutung wird dabei Verbundprojekten beigemessen, in denen verbundführende Verteidigungsunternehmen mit Unternehmen der zivilen Sicherheitsindustrie, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Endnutzern ziviler Sicherheitstechnologien zusammenarbeiten.
Grundlegende Informationen zum Innovationsprogramm, zur Förderung und zum Antragsverfahren sind in einem Faktenblatt zusammengefasst.
Förderinteressenten sind ab sofort eingeladen, sich individuell oder im Verbund mit Projektvorschlägen um die Vergabe der Fördermittel zu bewerben. Eine Einreichung von Projektskizzen ist kontinuierlich möglich, der erste Bewertungsstichtag ist am 15.02.2017.
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• Frau Dr. Karin Reichel (Tel.: 0211 6214 - 567, reichel@vdi.de)
• Herr Dr. Thorsten Fischer (Tel.: 0211 6214 - 628, fischer_t@vdi.de)
Detaillierte Rahmenbedingungen finden Sie in der Förderrichtlinie:
20.03.2017 Berlin: Dr. Hans Christoph Atzpodien ab 01.08.2017 neuer Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
„Mit Dr. Hans Christoph Atzpodien haben wir einen ausgewiesenen Kenner der nationalen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie für diese Aufgabe gewinnen können,“ erklärte der Präsident des BDSV, Armin Papperger, „seine beruflichen Erfahrungen gerade in der Wirtschaft sind beste Voraussetzungen, die Interessen des Verbandes und seiner Mitgliedsunternehmen auf nationaler und europäischer Ebene zu vertreten.“
Dr. Hans Christoph Atzpodien war bisher in leitenden Management-Funktionen im thyssenkrupp-Konzern tätig und hat dort während der letzten zehn Jahre u.a. die Rüstungssparte thyssenkrupp Marine Systems zunächst als CEO und anschließend als Aufsichtsratsvorsitzender geleitet. In dieser Eigenschaft hat er seit der Gründung des BDSV im Jahr 2009 bis Herbst 2016 dem Vorstand des Verbandes angehört und diesen auch als dessen Präsident geführt. Dr. Atzpodien ist daher mit den Themenstellungen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie seit langem vertraut.
Dr. Hans Christoph Atzpodien folgt zum 01. August 2017 Staatssekretär a.D. Georg Wilhelm Adamowitsch, der als Hauptgeschäftsführer auf eigenen Wunsch in den Ruhestand tritt.
In der EIBIP-Datenbank finden Sie einen Überblick über einzelne Förderprogramme in der EU in Bezug auf Binnenschifffahrt und Binnenschiffbau.