Mit innovativen Konzepten NRMM-Herausforderung annehmen

Donnerstag, 7. Februar 2019 - 11:15

Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion

Hamburg 06.02.2019: Die Kleine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion zur NRMM Verordnung spricht von „bedingt innovativen Herstellern“. Dieser Einschätzung widerspricht der VSM entschieden: Innovative Antriebstechnik gibt es auf breiter Front, kommt aber aufgrund geringer Investitionstätigkeit bei Binnenschiffen leider noch zu selten zum Einsatz. 

Die akute Zertifizierungsdebatte für die neuen Emissionsgrenzwerte muss pragmatisch gelöst werden und dabei dem geringen Marktvolumen Rechnung tragen. Diese Hersteller arbeiten mit Hochdruck daran, so bald wie möglich für die Leistungsklassen bis 560 kW marinisierte NRE und EURO VI Motoren und rechtzeitig zum Stichtag 01.01.2020 für Binnenschiffsmotoren ab 300 kW auch NRMM-taugliche Antriebsmotoren auf den Markt zu bringen.

Dank der Innovationskraft der Hersteller gibt es inzwischen zahlreiche innovative Lösungen für die Reduzierung von Emissionen von Binnenschiffen. Die VSM-Mitglieder haben in den letzten Jahren nicht nur Schiffe mit alten Antrieben nachgerüstet, damit sie den jetzigen Grenzwerten entsprechen, sie haben auch vollelektrische Schiffe, sowie erste Schiffe mit Brennstoffzellen oder mit diesel-elektrischen Antrieben auf den Markt gebracht. Nur aufgrund dieser Innovationskraft können überhaupt immer strengere Emissionsgrenzwerte in Erwägung gezogen werden.

Wir freuen uns auf eine Einladung der FDP-Bundestagsfraktion, um interessierten Fraktionsmitgliedern die Innovationskraft der Branche gerne im Detail erläutern.

Zum Hintergrund:

Richtlinie für nicht-straßengebundene Maschinen und Geräte (NRMM):

Um die Luftverschmutzung so zu reduzieren, dass sie der Gesundheit nicht schadet, müssen alle Gesetzgebungen, die sich mit den Verursachern von Luftverschmutzung befassen und so an der Quelle der Emissionen ansetzen, entsprechend ausgestaltet werden. Hierzu gehört auch die Richtlinie für nicht-straßengebundene Maschinen und Geräte (NRMM). Sie bezieht sich u.a. auf Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und Schiffe und deren Ausstoß von Feinstaub.